Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer

Berufsunfähigkeit - Was ist das eigentlich?

Wenn man zum großen Teil seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, voraussichtlich auf Dauer, das alles ärztlich bestätigt wird, dann spricht man von einer Berufsunfähigkeit. Dabei ist egal, ob die Beeinträchtigung durch eine Krankheit, einen Unfall oder Invalidität entstanden ist.

Hier können Sie berechnen wie hoch Ihr gesetzlicher Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist:

Wer ist gesetzlich versichert, wer nicht?

Schüler und Studenten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung. Eine Ausnahme gilt nur für Studenten, die während des Studiums einer regelmäßigen, sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.

Für Berufsanfänger gilt: erst nachdem sie 60 Monate in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben gibt es auch gesetzlichen Versicherungsschutz. In den ersten fünf Jahren der Berufstätigkeit besteht also kein Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Selbstständige und Freiberufler sind in der gesetzlichen Rentenversicherung häufig nicht versichert und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung.

Erwerbsminderungsrente

Gesetzlich Rentenversicherte sind seit dem 1. Januar 2001 nur noch dann gegen Berufsunfähigkeit versichert, wenn sie vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Sie genießen einen Berufsschutz. Das heißt, sie erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente als Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie ihren aktuell ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Doch das reicht kaum zum Leben. Danach Geborene haben keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr, sie bekommen halbe oder volle Erwerbsminderungsrente.

Volle Rente erhält, wer weniger als 3 Stunden arbeitsfähig ist. Die Rentenhöhe liegt nur bei ca. 31 % des letzten Bruttoeinkommens.

Halbe Rente erhält, wer zwischen 3 und weniger als 6 Stunden arbeitsfähig ist. Die Rentenhöhe liegt nur noch bei ca. 15 % des letzten Bruttoeinkommens.

Was bedeutet eigentlich der Begriff arbeitsfähig?
Das bedeutet jede nur denkbare Tätigkeit annehmen zu müssen. So haben Arbeitnehmer keinen Rentenanspruch, wenn sie beispielsweise noch als Pförtner/-in arbeiten könnten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie schützen sich vor den finanziellen Folgen, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall weder Ihren Beruf noch eine vergleichbare andere Tätigkeit ausüben können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Invaliditätsabsicherung. Im Gegensatz zur Unfallversicherung zahlt sie auch, wenn die Beeinträchtigung durch Krankheit entstanden ist. Achten Sie auf folgende Klausel für guten Versicherungsschutz: Sie werden nur auf eine vergleichbare Tätigkeit verwiesen, wenn Sie diese auch tatsächlich ausüben (keine „abstrakte Verweisung“).

Alternativen

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Hier wird kein spezielles Berufsbild abgesichert, sondern allein die dauerhafte Fähigkeit, irgendeine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben. So schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen, wenn Sie täglich nur noch drei Stunden oder weniger einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Der ausgeübte Beruf und die erreichte Lebensstellung spielen dabei keine Rolle. Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung können als selbständige Versicherung oder als Zusatzversicherung in Verträge der Altersversorgung eingeschlossen werden. In Verbindung mit einer steuerbegünstigten Altersversorgung finanziert der Staat Teile des Beitrags! So sichern Sie Ihre Arbeitskraft und Ihren Ruhestand in einem Vertrag – steueroptimiert!

Im Schadenfall zahlt der Versicherer eine Berufs-, oder Erwerbsunfähigkeitsrente, die laufenden Beiträge für die Altersrente und ab dem frei wählbaren Rentenalter eine lebenslange Rente. Passiert (hoffentlich) kein Schadenfall gibt es auf jeden Fall die lebenslange Rente. Ab 60 oder 63 oder früher oder später, ganz wie man möchte.

Lassen Sie sich Ihr eigenes Beispiel berechnen.

Grundfähigkeitsversicherung

Mit der Grundfähigkeitsversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Risiken beim Verlust von grundlegenden Fähigkeiten, wie zum Beispiel Sehen, Sprechen, Greifen oder Gehen.

Dread-Disease-Versicherung oder Schwere-Krankheiten-Vorsorge

Sie zahlt bei Eintritt einer fest definierten Krankheit eine Leistung in Form von einer einmaligen Kapitalleistung. Also zum Beispiel 100.000 € bei Krankheiten wie Krebs, Multiple Sklerose, Lebererkrankungen, Lungenerkrankungen, oder Herzinfarkt, Schlaganfall. Welche Krankheiten versichert sind hängt vom gewählten Tarif der jeweiligen Gesellschaft ab. 100.000 € einmalige Kapitalleistung können für rund 65 € monatlich abgesichert werden. (Beispiel für einen 35 jährigen Mann (Nichtraucher) bei 30 Jahren Laufzeit als selbständige Versicherung)

Multi Renten Versicherungen

Diese Versicherungen zahlen eine zeitlich begrenzte oder lebenslange Rente in folgenden Absicherungsbereichen: Unfall- Invalidität, Organschäden, Verlust von Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit und manche Tarife auch bei Krebs. Hier muss genau verglichen werden ab welchem Grad der Schädigung der jeweilige Tarif seine Leistung erbringt. 1.500 € Monatsrente können schon für rund 30 € monatlich abgesichert werden. (Beispiel für einen 35 jährigen Mann bei 32 Jahren Laufzeit als selbständige Versicherung)

Private Unfallversicherung

Dieser Absicherung haben wir eine eigene Rubrik gewidmet.

Erwerbsfähigkeit und Erwerbsminderung

Verminderte Erwerbsfähigkeit bezeichnet einen krankheits- bzw. behinderungsbedingten physischen bzw. psychischen Zustand, der die Fähigkeit eines Menschen einschränkt, seinen Lebensunterhalt mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Grad einer Behinderung. In Deutschland spielt dieser Begriff vor allem für eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rolle. Seit 1. Januar 2005 stellt die Erwerbsfähigkeit auch ein Kriterium dafür dar, ob man Ansprüche nach dem SGB-II (Arbeitslosengeld II) oder nach dem Sozialhilferecht (SGB-XII) (hier Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) hat, sofern man seinen Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen kann.

Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Antragsteller auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - unabhängig vom erlernten Beruf - nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich tätig sein kann (§ 43 SGB VI) Allerdings kann auch in diesem Fall eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als sogenannte "Arbeitsmarktrente" gewährt werden, wenn der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Das ist dann der Fall, wenn der Versicherte keinen seinem Leistungsvermögen entsprechenden (Teilzeit-)Arbeitsplatz innehat oder ihm kein solcher angeboten werden kann. Da solche Arbeitsplätze selten konkret benannt werden können, sind Arbeitsmarktrenten bei einem drei- bis unter sechsstündigen Leistungsvermögen eher die Regel als die Ausnahme.

Volle Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich verrichtet werden können (§ 43 SGB VI). Unabhängig von dieser quantitativen Grenze können aber auch bestimmte qualitative Einschränkungen zur vollen Erwerbsminderung führen, selbst dann, wenn bei Beachtung dieser Einschränkungen noch ein über drei- oder gar über sechsstündiges Leistungsvermögen vorliegt. Zu solchen Einschränkungen gehören z.B. die sogenannte Wegefähigkeit, also die Fähigkeit, einen Arbeitsplatz überhaupt erreichen zu können, oder die Summe vieler, ungewöhnlicher Einschränkungen, wie auch die Notwendigkeit betriebsunüblicher Pausen; kann die Erwerbstätigkeit nicht mehr regelmäßig ausgeübt werden, so liegt ebenfalls (volle) Erwerbsminderung vor.