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Berufsunfähigkeitsversicherung für ArbeitnehmerBerufsunfähigkeit - Was ist das eigentlich?Wenn man zum großen Teil seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, voraussichtlich auf Dauer, das alles ärztlich bestätigt wird, dann spricht man von einer Berufsunfähigkeit. Dabei ist egal, ob die Beeinträchtigung durch eine Krankheit, einen Unfall oder Invalidität entstanden ist. Hier können Sie berechnen wie hoch Ihr gesetzlicher Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist: Wer ist gesetzlich versichert, wer nicht?
Schüler und Studenten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung. Eine Ausnahme gilt nur für Studenten, die während des Studiums einer regelmäßigen, sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.
Erwerbsminderungsrente
Gesetzlich Rentenversicherte sind seit dem 1. Januar 2001 nur noch dann gegen Berufsunfähigkeit versichert, wenn sie vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Sie genießen einen Berufsschutz. Das heißt, sie erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente als Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie ihren aktuell ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können.
Doch das reicht kaum zum Leben. Danach Geborene haben keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr, sie bekommen halbe oder volle Erwerbsminderungsrente.
Was bedeutet eigentlich der Begriff arbeitsfähig? Die BerufsunfähigkeitsversicherungSie schützen sich vor den finanziellen Folgen, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall weder Ihren Beruf noch eine vergleichbare andere Tätigkeit ausüben können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Invaliditätsabsicherung. Im Gegensatz zur Unfallversicherung zahlt sie auch, wenn die Beeinträchtigung durch Krankheit entstanden ist. Achten Sie auf folgende Klausel für guten Versicherungsschutz: Sie werden nur auf eine vergleichbare Tätigkeit verwiesen, wenn Sie diese auch tatsächlich ausüben (keine „abstrakte Verweisung“). AlternativenErwerbsunfähigkeitsversicherung
Hier wird kein spezielles Berufsbild abgesichert, sondern allein die dauerhafte Fähigkeit, irgendeine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben. So schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen, wenn Sie täglich nur noch drei Stunden oder weniger einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Der ausgeübte Beruf und die erreichte Lebensstellung spielen dabei keine Rolle.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung können als selbständige Versicherung oder als Zusatzversicherung in Verträge der Altersversorgung eingeschlossen werden.
In Verbindung mit einer steuerbegünstigten Altersversorgung finanziert der Staat Teile des Beitrags! So sichern Sie Ihre Arbeitskraft und Ihren Ruhestand in einem Vertrag – steueroptimiert!
GrundfähigkeitsversicherungMit der Grundfähigkeitsversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Risiken beim Verlust von grundlegenden Fähigkeiten, wie zum Beispiel Sehen, Sprechen, Greifen oder Gehen. Dread-Disease-Versicherung oder Schwere-Krankheiten-VorsorgeSie zahlt bei Eintritt einer fest definierten Krankheit eine Leistung in Form von einer einmaligen Kapitalleistung. Also zum Beispiel 100.000 € bei Krankheiten wie Krebs, Multiple Sklerose, Lebererkrankungen, Lungenerkrankungen, oder Herzinfarkt, Schlaganfall. Welche Krankheiten versichert sind hängt vom gewählten Tarif der jeweiligen Gesellschaft ab. 100.000 € einmalige Kapitalleistung können für rund 65 € monatlich abgesichert werden. (Beispiel für einen 35 jährigen Mann (Nichtraucher) bei 30 Jahren Laufzeit als selbständige Versicherung) Multi Renten VersicherungenDiese Versicherungen zahlen eine zeitlich begrenzte oder lebenslange Rente in folgenden Absicherungsbereichen: Unfall- Invalidität, Organschäden, Verlust von Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit und manche Tarife auch bei Krebs. Hier muss genau verglichen werden ab welchem Grad der Schädigung der jeweilige Tarif seine Leistung erbringt. 1.500 € Monatsrente können schon für rund 30 € monatlich abgesichert werden. (Beispiel für einen 35 jährigen Mann bei 32 Jahren Laufzeit als selbständige Versicherung) Private UnfallversicherungDieser Absicherung haben wir eine eigene Rubrik gewidmet. Erwerbsfähigkeit und Erwerbsminderung
Verminderte Erwerbsfähigkeit bezeichnet einen krankheits- bzw. behinderungsbedingten physischen bzw. psychischen Zustand, der die Fähigkeit eines Menschen einschränkt, seinen Lebensunterhalt mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Grad einer Behinderung. In Deutschland spielt dieser Begriff vor allem für eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rolle.
Seit 1. Januar 2005 stellt die Erwerbsfähigkeit auch ein Kriterium dafür dar, ob man Ansprüche nach dem SGB-II (Arbeitslosengeld II) oder nach dem Sozialhilferecht (SGB-XII) (hier Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) hat, sofern man seinen Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen kann.
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